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Viele Menschen haben Angst davor, später als Pflegefall zu enden. Momentan gibt es über 13.000 voll-stationäre Einrichtungen und die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland liegt bei rund 3,5 Millionen. Durch das Altern der Bevölkerung steigen automatisch die Fälle der Pflegebedürftigkeit. Berichten zufolge soll diese Zahl bis 2050 auf über 5 Millionen ansteigen. Gleichzeitig wird auch die Pflegelücke und somit der zu tragende Eigenanteil immer größer. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung trägt einen maximalen Beitrag von 2.005 Euro und das auch nur bei dem höchsten Pflegegrad. Private Pflegeversicherungen gewinnen immer weiter an Bedeutung, um vor den anfallenden Kosten geschützt zu sein. Wie sich die Kosten auf die Beteiligten aufteilen und welche Leistungen eine Pflegeversicherung liefert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Immer mehr Menschen müssen das eigene Vermögen für die Pflege aufwenden. Damit ist die Pflege für viele eine große finanzielle Belastung. Wie Sie sich eine gute Pflege sichern und ihr Vermögen dadurch schützen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland liegt heute bei über 3,5 Millionen und soll laut einem Bericht des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung bis 2050 auf über 5 Millionen ansteigen. Darum haben viele Deutsche die Befürchtung, im Alter pflegebedürftig zu werden. Und auch, wenn Angehörige sich eine Pflege im eigenen Zuhause vornehmen, ist dies ab einem bestimmten Punkt neben dem Beruf und der Familie kaum zu händeln. Deshalb gibt es deutschlandweit über 13.000 vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Diese umfangreiche Pflege muss jedoch auch bezahlt werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt hier nicht die vollständigen Kosten. Es besteht die Gefahr, dass das gesamte Ersparte für den Pflegefall aufgewendet werden muss. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall die eigene Immobilie, Sparbücher, Girokonten, Aktien und sonstiges Eigentum für die Zahlung verwendet werden.
Die Anzahl der Pflegefälle und die Pflegelücke wachsen immer weiter. Der durchschnittliche Eigenanteil für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist in diesem Jahr um 115 Euro gestiegen. Das berichtet der Verband der privaten Krankenversicherung. Eine Auswertung der Pflegedatenbank des Verbandes der Ersatzkassen ergab, dass der durchschnittliche Eigenanteil bundesweit rund 1.891 Euro beträgt. In der Pflegedatenbank sind über 11.000 der insgesamt 13.000 Pflegeinrichtungen in Deutschland erfasst. Die Zahlen basieren auf Vergütungsvereinbarungen zwischen gesetzlichen Pflegekassen und Heimen. Diese Vereinbarungen gelten sowohl für privat als auch gesetzlich Versicherte. Denn im Unterschied zur Krankversicherung ist der Leistungsanspruch in der Pflege identisch, egal ob privat oder gesetzlich krankenversichert. Der erneute Anstieg der durchschnittlichen Kosten ist insbesondere auf die Lohnerhöhungen für das Pflegepersonal sowie auf den steigenden Betreuungsbedarf zurückzuführen.
Die Leistungen für Pflegebedürftige wurden mit den neuen Pflegestärkungsgesetzen im Jahr 2017 spürbar verbessert. Eine der wichtigsten Änderungen war hierbei die Einstufung der Patienten in fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Dabei profitierten beispielsweise Demenzkranke sowie längerfristig psychisch Erkrankte und Personen mit geistigen Behinderungen. Denn sie haben nun ein Anrecht auf Pflegeleistungen. Bei der Einstufung wurden folgende Faktoren betrachtet, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu bestimmen:
Anhand dieser Kriterien wird die Selbstständigkeit eines Patienten bewertet, woraus der Pflegegrad anhand eines Punktesystems abgeleitet wird. Je mehr Punkte der Patient erhält, desto geringer ist die Selbständigkeit und Alltagskompetenz. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Pflegegrade in Kombination mit den jeweiligen Leistungen der Pflegeversicherung bei einer vollstationären Pflege:
Die Kosten, die darüber hinaus gehen, haben die Versicherten selbst zu tragen. Notfalls auch mit dem eigenen Vermögen. In diesem Zuge wurde auch das Thema Elternunterhalt stark diskutiert. Im August 2019 schließlich beschloss die Bundesregierung das Angehörigenentlastungsgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass sich Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegeheim-Kosten für ihre Eltern beteiligen müssen.
Für die Pflege zuhause, also die Betreuung und Versorgung durch Angehörige, Nachbarn und Freunde, leistet die gesetzliche Pflegeversicherung ebenfalls Pflegegeld in Abhängigkeit vom Pflegegrad:
Um dem Risiko vorzubeugen, mit seinem privaten Vermögen oder Erspartem für die Betreuung in einem Pflegeheim aufkommen zu müssen, bietet sich eine Pflegezusatzversicherung an. Die private Pflegeversicherung IDEAL PflegeRente der IDEAL Versicherung ist in diesem Fall eine gute Lösung. Hier ist es möglich, eine monatliche Pflegerente zwischen 250 € und 4.000 € abzusichern. Dadurch können Sie im Falle der Pflegebedürftigkeit sowohl Ihr eigenes Vermögen als auch das Ihrer Angehörigen schützen. Dank der Pflegeplatzgarantie vermittelt der Versicherer im Notfall innerhalb von 24 Stunden einen Platz im Pflegeheim.