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Einmal verbeamtet, immer gut versorgt? Das war einmal. |
Von zentraler Bedeutung für Beamte ist die DU-Klausel, die auf keinen Fall im Vertrag fehlen sollte. Sie legt fest, dass die BU-Rente fließt, wenn eine DU aus gesundheitlichen Gründen amtsärztlich festgestellt wurde. Fehlt die Klausel, kann der Versicherer noch eine eigene Leistungsprüfung ansetzen und die Anerkennung eventuell verweigern.
Wichtig ist zudem, dass auch Beamte auf Probe und Widerruf eingeschlossen sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn auch die DU-bedingte „Entlassung“ und nicht nur die „Versetzung in den Ruhestand“ als Leistungsvoraussetzung gilt.
Vollen Schutz gewährt also nur eine Formulierung, die beide Gruppen adressiert – so wie die DU-Klausel der SIGNAL IDUNA:
„Ist die versicherte Person Beamter, so gilt sie als berufsunfähig, wenn sie – vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze – aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.“
Nur mit einer solchen „echten“ und vollständigen Klausel ist klipp und klar festgelegt: Dienst-unfähigkeit gleich BULeistungsfall, und zwar für alle versicherten Beamten, auch die auf Probe und auf Widerruf.
Bieten Sie besonders jungen Beamten auf Widerruf und auf Probe besondere Vorteile:
Über den Abschluss von zwei Verträgen (Haupt- und Ergänzungsvertrag) kann eine hohe DU-Rente von bis zu1.800 bzw. 2.000 Euro abgesichert werden.
Bei Verbeamtung auf Lebenszeit bleiben die Leistungen des Hauptvertrages (laufbahn- und besoldungsgruppenabhängig) bestehen.
Daneben sollte bei Feuerwehrleuten, Polizisten und Soldaten der über die generelle DU hinausgehende Absicherungsbedarf abgedeckt werden können.
Am deutschen Markt sind nur wenige BU-Produkte erhältlich, die diese Bedingungen erfüllen. Der regelmäßig mit Top-Bewertungen ausgezeichnete Tarif der SIGNAL IDUNA gehört dazu.